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   BPatG, 09.11.2011 - 25 W (pat) 523/11   

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https://dejure.org/2011,10751
BPatG, 09.11.2011 - 25 W (pat) 523/11 (https://dejure.org/2011,10751)
BPatG, Entscheidung vom 09.11.2011 - 25 W (pat) 523/11 (https://dejure.org/2011,10751)
BPatG, Entscheidung vom 09. November 2011 - 25 W (pat) 523/11 (https://dejure.org/2011,10751)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Buddha"s Schätze" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Buddha"s Schätze" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 09.11.2011 - 25 W (pat) 523/11
    Diese Grundsätze werden durch die Entscheidung des EuGH in GRUR 2010, 228 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK nicht entscheidend modifiziert.

    Auch wenn allein aus der Tatsache, dass es sich bei dem jeweiligen Zeichen um eine schlagwortartige Wortfolge handelt, nicht auf die fehlende Schutzfähigkeit dieses Zeichens geschlossen werden kann, so setzt die Bejahung der Unterscheidungskraft unverändert voraus, dass das Zeichen geeignet sein muss, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen (vgl. EuGH GRUR 2010, 228, Tz. 44 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es eine gewisse Originalität oder Prägnanz aufweist, die ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand erfordert oder bei den angesprochenen Verkehrskreisen einen Denkprozess auslöst (EuGH GRUR 2010, 228, Tz. 57 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 09.11.2011 - 25 W (pat) 523/11
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f. [Tz. 30, 31] "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, 854 [Tz. 17] "FUSSBALL WM 2006").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 09.11.2011 - 25 W (pat) 523/11
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, 854 [Tz. 19] "FUSSBALL WM 2006"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 [Tz. 86] "Postkantoor").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 09.11.2011 - 25 W (pat) 523/11
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f. [Tz. 30, 31] "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, 854 [Tz. 17] "FUSSBALL WM 2006").
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 09.11.2011 - 25 W (pat) 523/11
    Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr in schlagwortartig gebildeten Wortfolgen regelmäßig dann keinen Herkunftshinweis sieht, wenn diese eine bloße Werbefunktion ausübt, die z. B. darin besteht, die Qualität der betreffenden Waren oder Dienstleistungen anzupreisen, es sei denn, dass die Werbefunktion im Vergleich zu ihrer behaupteten Herkunftsfunktion offensichtlich von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 Tz. 35 DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 09.11.2011 - 25 W (pat) 523/11
    Es ist auch nicht erforderlich, dass sie einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil enthalten oder in ihrer Gesamtheit einen besonderen phantasievollen Überschuss aufweisen (vgl. BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • BPatG, 29.08.2019 - 26 W (pat) 556/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "GOLDSCHATZ (Wort-Bild-Marke)" - fehlende

    Der Begriff kann auch zur Bezeichnung von besonders wertvollen oder hochwertigen Speisen und Getränken bzw. Zutaten verwendet werden (BPatG 25 W (pat) 560/11 - Tee Schätze; 25 W (pat) 523/11 - Buddha's Schätze; s. Anlage 2 zum gerichtlichen Hinweis).
  • BPatG, 17.10.2012 - 25 W (pat) 560/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tee Schätze" - keine Unterscheidungskraft

    So hat der Begriff Eingang in die Bezeichnung von Gerichten der asiatischen bzw. chinesischen Küche gefunden (z. B. "Acht Schätze", s. google-Recherche, die der Anmelderin als Anlage 2 mit der Hinweisverfügung des Senats vom 25./27. September 2012 übersandt wurde, Bl. 35/36 d. A.), wie der Senat auch schon in einem früheren Beschluss festgestellt hat (s. Beschluss vom 9. November 2011, 25 W (pat) 523/11 - Buddha´s Schätze, diese Entscheidung ist der Anmelderin als Anlage 3 mit der Hinweisverfügung des Senats vom 25./27. September 2012 übersandt worden, Bl. 37 ff. d. A.).
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